AKTUELLE LAGE ZUM CORONA-VIRUS

(STAND 01.03.2023)

Liebe Gäste und Freunde der „Poschinger Hütte“,

auf Grund der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverodnung und des
Infektionsschutzgesetzes des Bundes entfallen in Bayern ab dem 01.03.2023 unter
anderem auch in der Gastronomie und Beherbergung die bisher verpflichtend
gültigen Corona-Regelungen
wie Zugangsbeschränkung, Testpflicht,
vorgeschriebene Abstandsregeln und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
Die Bayer. Staatsregierung empfiehlt aber die vom Bund zugestandenen Basisschutzmaßnahmen:
  • § 1 Allgemeine Verhaltensempfehlungen
Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m
einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.  2 In geschlossenen Räumlichkeiten wird
unbeschadet von § 2 empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf
ausreichende Belüftung zu achten.  3 Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit
Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.
Hier ein paar Infos für Ihren gesunden, entspannten und sicheren Urlaub:
    • Sie können darauf vertrauen, dass wir weiterhin um Hygiene und Sicherheit bemüht sind, um Ihnen einen möglichst sorglosen und angenehmen Aufenthalt zu bereiten.
    • In allen Eingangsbereichen finden Sie Hand-Desinfektionsspender.
    • Im Lokal haben wir für die Dauer Ihres Aufenthalts einen festen Tisch reserviert.
    • Natürlich dürfen Sie auch künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn Sie sich so wohler fühlen.
    • Auch können Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Von daher empfiehlt es sich, unterwegs eine Maske griffbereit zu haben.

Weitere Infos siehe untenstehende Links.

  • Um trotz der Lockerungen gewisse Abstände einhalten zu können und weil unsere Personaldecke sehr dünn ist, empfehlen wir Gästen, die nicht bei uns im Haus wohnen, vor allem abends einen Tisch zu reservieren.
Vom Aufenthalt ausgeschlossen sind:
  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet)
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
Weitere aktuelle Informationen zur Corona-Situation im
Landkreis Regen finden Sie unter:

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Wir hoffen, wir können Ihnen hiermit einige Unsicherheiten nehmen und sind sicher, wenn sich alle Beteiligten bemühen, wird es der „mit Abstand“ beste Urlaub.
Herzliche Grüße und bleiben Sie vor allem gesund,
Ihre Familie Schrötter mit Team